Warum Unternehmen schon heute an die Arbeitszeit von morgen denken sollten

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von Nils Fleischmann

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Das Erfassen der Arbeitszeit ist für viele Arbeitnehmende vor allem eins: lästig. Doch wer muss welche geleisteten Stunden wie erfassen? Und was kommt auf Unternehmen zu, sobald das im Mai 2019 gefällte EuGH-Urteil in Deutschland umgesetzt wird?

Aktuelle Regelung zur Arbeitszeiterfassung

Grundsätzlich sind alle wichtigen Regelungen im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgehalten. Demnach muss der Arbeitgeber die Arbeitszeit aufzeichnen, die pro Tag über die 8. Stunde hinausgeht, also nur die Überstunden. Die Art der Dokumentation wird nicht klar vorgeschrieben und ist weitestgehend dem Unternehmen überlassen. 

Natürlich gibt es Ausnahmen: Bei geringfügig Beschäftigten mit einem Verdienst von weniger als 450€ im Monat (ab Oktober 2022 voraussichtlich 520€) ist die Erfassung der Arbeitszeit schon jetzt Pflicht.  Auch bei kurzfristig Beschäftigten, die in einem Kalenderjahr maximal 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage am Stück arbeiten, müssen alle geleisteten Stunden erfasst werden. In den Branchen nach Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, wie z.B. dem Baugewerbe, der Gastronomie oder Speditionen, müssen Arbeitgeber schon heute die gesamte Arbeitszeit der Belegschaft dokumentieren. 

Wie verändert sich die Arbeitszeiterfassung durch das EuGH-Urteil?

In Zukunft wird sich die deutsche Regelung allerdings verändern müssen: Im Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil gesprochen, nachdem die EU-Mitgliedsstaaten Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Zeiterfassung ihrer Arbeitnehmer einzurichten. Demnach muss täglich die gesamte Arbeitszeit dokumentiert werden, also nicht wie bisher nur die Überstunden.

Der EuGH begründet sein Urteil vor allem mit dem Schutz der Arbeitnehmenden. Mit der Erfassung der gesamten Arbeitszeit soll das Grundrecht auf Beschränkung der Höchstarbeitszeit sowie die Einhaltung der Ruhepausen garantiert werden. Ein Fokus bei der Umsetzung wird deshalb sein, durch die genaue Arbeitszeiterfassung die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten des Mitarbeitenden sicherzustellen.

Smarte und digitale Erfassung mit be+

Der deutsche Gesetzgeber wird Unternehmen wohl gewisse Spielräume bei der Umsetzung lassen und keine bestimmte Technik vorschreiben. Obwohl noch nicht klar ist, bis wann die Änderung beschlossen wird, sollten Unternehmen sich frühzeitig auf die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung einstellen, um später nicht in Zugzwang zu kommen. Besonders wichtig ist es, sich für eine digitale und smarte Lösung zu entscheiden. Eine solche Lösung bietet be+. Über eine App auf dem Smartphone kann neben zahlreichen anderen Anwendungsmöglichkeiten die Arbeitszeit eines jeden Mitarbeitenden schnell, digital und rechtssicher erfasst werden – egal wann, egal wo.

Jetzt schon an die Arbeitszeit von morgen denken – mit be+. 

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